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FAQ

Hier finden Sie eine Auflistung einiger unserer häufig gestellten Fragen mit der jeweiligen Antwort. Vielleicht klärt sich Ihr Anliegen hier schon! Ansonsten können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Wann sollte ich mein Kind erstmalig bei einem Kieferorthopäden vorstellen?

Hat Ihr Kind keine eindeutigen Merkmale einer Zahnfehlstellung, wie zum Beispiel sehr weit nach vorne stehende Frontzähne, ist ein erster Besuch beim Kieferorthopäden im Alter von 9 Jahren empfehlenswert. In diesem Alter kann das Wachstum des Kiefers noch optimal beeinflusst und Zahnfehlstellungen langfristig behoben werden. Oftmals haben Kinder auch Zahnfehlstellungen, die nicht von ihren Eltern, sondern nur von Experten festgestellt werden können.

 

Können Zahnfehlstellungen auch bei Erwachsenen noch behoben werden?

Ja, auf jeden Fall! Die Zahnposition von Erwachsenen lässt sich ebenfalls durch eine Schienentherapie noch verändern, sodass Fehlstellungen nachhaltig behoben werden können. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine Kassenleistung, sodass die Kosten selbst getragen werden. Für Erwachsene ist insbesondere die Therapie mit durchsichtigen Aligner-Schienen sehr interessant, da die unauffälligen Schienen von Mitmenschen kaum bis gar nicht wahrgenommen werden und im Alltag nicht einschränkend sind.

 

Kann ich mit einer festen Zahnspange weiterhin alles essen?

Damit die Brackets der Zahnspange sich nicht lösen und die Drähte sich nicht verbiegen, sollten harte Nahrungsmittel wie Nüsse, Karotten, oder Äpfel eher vermieden werden. Das Gleiche gilt für klebrige Süßigkeiten, wie z. B. Lakritz, Karamellbonbons oder Gummibärchen, die sich nur schwer von den Zahnspangen entfernen lassen.

 

Ist die Behandlung mit einer festen Zahnspange schmerzhaft?

In der Regel ist eine Behandlung schmerzfrei. Kurz nach dem Einsetzen der festen Zahnspange können allerdings Schmerzen auftreten: Diese äußern sich beispielsweise in einem unangenehmen Spannungsgefühl oder einer erhöhten Zahnempfindlichkeit. Allerdings lässt das unangenehme Gefühl schon nach kurzer Zeit wieder nach und sollte auch nicht nochmal auftreten. Falls doch, sind wir jederzeit erreichbar, um die Zahnspange gegebenenfalls anzupassen.

 

Werden die Kosten einer Zahnspange für Kinder und Jugendliche von der Krankenkasse übernommen?

Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Ausschlaggebend dafür ist die Schwere der Fehlstellung. Lassen Sie sich von uns individuell beraten!